Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter
Die KI-Agenten GmbH
Willi-Schertle-Ring 29
76467 Bietigheim
Deutschland
Geschäftsführer: Joachim Wolpert, Tim Ochs
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 757856
Umsatzsteuer-ID: DE461305549
E-Mail: info@die-ki-agenten.org
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Die KI-Agenten GmbH (nachfolgend: Anbieter) regeln die Nutzung, Implementierung und den Betrieb von KI-Workflows, Automationen und agentenbasierten Lösungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen im Bereich:
- Entwicklung und Implementierung von KI-Agenten
- Automatisierte Workflows (z. B. n8n, API-Integrationen)
- KI-gestützte Assistenz- und Entscheidungssysteme
- Schulungen und Workshops
(2) Im Falle von Widersprüchen durch entgegenstehende Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden gehen diese Regelungen den AGB des Kunden vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter entwickelt und implementiert KI-gestützte Workflows.
(2) Diese Workflows basieren insbesondere auf:
- probabilistischen Modellen
- internen und/oder externen APIs
- dynamischen Datenquellen
(3) Eine fehlerfreie, jederzeit korrekte oder unterbrechungsfreie Funktion wird weder geschuldet oder garantiert.
§ 3 Besonderheiten von KI-Systemen
(1) Dem Kunden ist bekannt, dass KI-Systeme:
- keine deterministischen Ergebnisse liefern
- fehlerhafte oder unerwartete Ausgaben erzeugen können
- sich durch Updates externer Anbieter verändern können
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Ergebnisse vor Verwendung eigenständig zu prüfen.
(3) Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen KI-Systeme nicht eingesetzt werden für:
- rechtlich relevante Entscheidungen
- finanzielle Dispositionen
- sicherheitskritische Prozesse
§ 4 Haftung für Pflichtverletzungen und KI-Entscheidungen
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung von vertraglichen Pflichten, es sei denn, es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten und/oder durch die Pflichtverletzung werden Leben und/oder Körper und/oder Gesundheit verletzt. Unsere Haftung außerhalb der genannten Ausnahmen ist beschränkt auf den typischerweise beim Kunden vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Verantwortung für den Einsatz der Systeme liegt ausschließlich beim Kunden.
(3) Keine Haftung wird übernommen für:
- Fehlentscheidungen von KI-Agenten
- entstandene Fehlkommunikation
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 5 Automationen & Systemrisiken
(1) Automatisierte Prozesse können Fehlfunktionen auslösen oder unerwartete Aktionen durchführen.
(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für:
- Freigabeprozesse
- Kontrolle und Monitoring
- Einsatz geeigneter Sicherheitsmechanismen
(3) Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich:
- Human-in-the-loop Prozesse
- Testumgebungen
- Backup-Strategien
§ 6 Integration externer Systeme
(1) Systeme können auf Drittsysteme zugreifen (z. B. APIs, CRM, ERP).
(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für:
- Ausfälle externer Dienste
- API-Änderungen
- Einschränkungen durch Drittanbieter
§ 7 Datenverarbeitung & Datenqualität
(1) Die Qualität der Ergebnisse hängt von den bereitgestellten Daten ab.
(2) Keine Haftung besteht für:
- fehlerhafte Eingabedaten
- unvollständige Datensätze
- falsche Nutzung durch den Kunden
§ 8 Betrieb & Verantwortung
(1) Mit Übergabe des Workflows geht die operative Verantwortung auf den Kunden über.
(2) Ohne Wartungsvertrag besteht keine Verpflichtung zur laufenden Betreuung.
§ 9 Testing & Abnahme
(1) Vor Produktivsetzung erfolgt eine Testphase.
(2) Mit Freigabe durch den Kunden gilt der Workflow als abgenommen.
(3) Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das Betriebsrisiko.
§ 10 Sicherheits- und Missbrauchsrisiken
(1) Der Kunde ist verantwortlich für:
- Zugangsdaten
- API-Schlüssel
- Benutzerrechte
(2) Keine Haftung besteht für Schäden durch:
- unbefugten Zugriff
- Missbrauch
- Sicherheitslücken auf Kundenseite
§ 11 Technologische Änderungen
(1) KI-Systeme unterliegen laufenden Veränderungen.
(2) Keine Haftung besteht für Änderungen durch Drittanbieter oder Updates.
§ 12 Referenznutzung
Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Projektdaten zu Analyse- und Referenzzwecken zu verwenden.
§ 13 Pflichten nach der KI-Verordnung (EU AI Act)
(1) Rollenverteilung. Überlässt der Anbieter dem Kunden ein KI-System zum Betrieb unter dessen Namen oder Marke, wird der Kunde mit Inbetriebnahme Anbieter im Sinne des Art. 25 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) und trägt die daraus folgenden Pflichten. Betreibt der Anbieter das System unter eigenem Namen weiter, verbleibt die Anbieterrolle bei ihm; der Kunde ist dann Betreiber nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO. Die Zuordnung wird für jedes Projekt in der Leistungsbeschreibung festgehalten.
(2) Kennzeichnung. Vom Anbieter angebrachte Hinweise auf den KI-Einsatz — insbesondere die Kennzeichnung eines Dialogsystems als KI, Hinweise auf KI-generierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte sowie maschinenlesbare Markierungen in den Ausgabedaten — dienen der Erfüllung des Art. 50 KI-VO. Der Kunde darf sie weder entfernen noch überdecken oder technisch unwirksam machen. Verstößt er hiergegen, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter und von Bußgeldern frei, die hierauf beruhen.
(3) Zweckbindung. Das System darf nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck eingesetzt werden. Setzt der Kunde es ohne ausdrückliche Vereinbarung für einen Zweck ein, der nach Anhang III KI-VO als hochriskant gilt — insbesondere Auswahl oder Bewertung von Bewerbern, Entscheidungen über Beschäftigte, Bonitäts- oder Versicherungsbewertung, Zugang zu Bildung —, wird er hierdurch selbst Anbieter nach Art. 25 Abs. 1 lit. b KI-VO. Der Anbieter schuldet in diesem Fall weder Konformitätsbewertung noch technische Dokumentation.
(4) Mitwirkung. Der Kunde teilt den beabsichtigten Einsatzzweck vor Projektbeginn vollständig mit und informiert unverzüglich über jede Änderung, die eine Neubewertung nach Art. 6 KI-VO erforderlich machen kann.
(5) Menschliche Aufsicht. Soweit KI-generierte Inhalte gegenüber Dritten verwendet werden, stellt der Kunde die Prüfung durch eine natürliche Person sicher und dokumentiert sie nachvollziehbar. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand sind die für den Sitz des Anbieters zuständigen Gerichte.
Stand: August 2026